2G-Abschaltung & eCall: Was das für Ihr Auto und den TÜV bedeutet

Ab 2028 wird in Deutschland das 2G-/GSM-Mobilfunknetz schrittweise abgeschaltet. Das klingt nach „nur Mobilfunk“ – kann aber direkte Auswirkungen auf das Notrufsystem eCall in vielen Fahrzeugen haben. Wichtig vorweg: Es droht nach aktuellem Stand kein pauschales TÜV-Aus, selbst wenn eCall später nicht mehr über 2G funktioniert. Trotzdem lohnt es sich, das Thema jetzt zu verstehen – und vorbereitet zu sein.
Warum ist 2G für eCall überhaupt wichtig?
In Deutschland sind laut PC-WELT rund 5,5 Millionen zugelassene Fahrzeuge unterwegs, deren eCall-Notruf nur über 2G arbeitet. Wenn das 2G-Netz wegfällt, kann eCall in diesen Fahrzeugen nicht mehr wie vorgesehen automatisch den Notruf absetzen.
Zeitplan: Wann wird 2G abgeschaltet?
Laut einem Bericht der PC-WELT sind folgende Eckdaten relevant:
Telekom: Abschaltung ab Juni 2028 (teilweise)
Vodafone: Abschaltung ab September 2028 (teilweise)
Gleichzeitig wird erwähnt: Vodafone will 2G für kritische Anwendungen teils bis 2030 weiterbetreiben, und Telefónica (O2) hat bislang kein offizielles Abschaltdatum genannt.
Die große Frage: Gibt es Probleme bei der HU/TÜV?
Hier ist die entscheidende Entwarnung – mit belastbaren Aussagen aus dem Artikel der PC-WELT:
1) ADAC: Kurzfristig kein Handlungsdruck
Der ADAC geht davon aus, dass die 2G-Abschaltung zumindest temporär keine Auswirkungen auf die Funktion von 112-eCall haben muss, weil Telefónica/O2 weiterhin ein 2G-Netz betreibt. Außerdem setzt sich der ADAC dafür ein, dass daraus keine Nachteile bei der Hauptuntersuchung entstehen.
2) TÜV SÜD: Kein direkter Zusammenhang = kein „behebbarer Mangel“
TÜV SÜD sagt sinngemäß: Es gibt keinen unmittelbaren Kausalzusammenhang zwischen Netzabschaltung und HU-Mängeln. Und: Wenn ein Ausfall nicht vom Halter verursacht ist (kein Verschleiß, keine Manipulation), ist er praktisch nicht „abstellbar“ – daher soll das nicht zu einem klassischen HU-Mangel werden.
3) Bundesverkehrsministerium: Fahrzeuge bleiben konform – HU wird nicht automatisch verweigert
Das Bundesverkehrsministerium stellt klar: Fahrzeuge, die bei der Zulassung typgenehmigungskonform waren, bleiben konform. Die Abschaltung von 2G führe nicht dazu, dass betroffene Fahrzeuge die HU nach §29 StVZO nicht bestehen.
Kurz gesagt: Nach aktuellem Informationsstand gilt: Kein automatischer TÜV-Verlust, nur weil 2G verschwindet.