CSRD-Richtlinie: Das bedeutet sie für den Fuhrpark

Wie wirken sich Nachhaltigkeitsvorgaben auf das Fuhrparkmanagement aus? Wir sagen, worauf es ankommt.
CSRD-Richtlinie
Veröffentlicht am:
3.5.2024

Nachhaltigkeit – das Thema ist in aller Munde. So haben sich zum Beispiel die CO2-Emissionen in Unternehmen zu einer der wichtigsten Kennziffern entwickelt. Und doch beschreibt der Begriff Nachhaltigkeit viel mehr als nur die CO2-Emissionen. Wer den Nachhaltigkeits-Ansatz dennoch auf eine Formel bringen möchte, der kommt schnell auf die ESG-Regeln.

ESG steht für Environmental, Social and Corporate Governance. Die drei Buchstaben beschreiben also drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen und haben im Einzelnen folgende Bedeutungen:

  • Hinter dem „E“ wie Environment (Deutsch: Umwelt) verbergen sich zum Beispiel die Treibhausgasemissionen, die Umweltverschmutzung oder -gefährdung oder auch Energieeffizienzthemen.
  • Das „S“ steht für Social (oder Soziale Verantwortung) und beinhaltet Aspekte wie das Diversity Management, das gesellschaftliche Engagement (Corporate Social Responsibility ), die Arbeitssicherheit oder auch den Gesundheitsschutz.
  • Zuletzt lässt sich das „G“ für Governance als nachhaltige Unternehmensführung verstehen. Dazu zählen zum Beispiel Themen wie Steuerungs- und Kontrollprozesse (Corporate Governance) oder Unternehmenswerte.

CSRD-Richtlinie von hoher Fuhrpark- Relevanz

Vor diesem Hintergrund spielt die CSRD-Richtlinie der EU eine wichtige Rolle für Unternehmen und deren Fuhrparks. CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und lässt sich am besten als Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung übersetzen. Künftig werden von dieser Regelung zirka 50.000 Unternehmen betroffen sein. Für welche Unternehmen die CSRD-Regelungen gelten, hängt von mehreren Kriterien ab. Wichtig dabei: Treffen zwei von den drei definierten Merkmalen zu, ist ein Unternehmen von den Regelungen betroffen:

  • Ab dem 1. Januar 2024 gilt die CSRD-Richtlinie für alle Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, mit einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro und Nettoerlösen von mehr als 40 Millionen Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2025 sinkt die Grenze mit Blick auf die Mitarbeiterzahl auf über 250, alle anderen Merkmale bleiben unverändert.
  • Die ändern sich dann wieder ab dem 1. Januar 2026: Dann gilt die CSRD-Richtlinie für alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, einer Bilanzsumme von mehr als 350.000 Euro beziehungsweise mit Nettoumsatzerlösen von mehr als 750.000 Euro.

Und noch einmal: Sind jeweils zwei der drei Merkmale erfüllt, ist die CSRD-Richtlinie anzuwenden.

Es ist somit unschwer zu erkennen, dass für Unternehmen mit Blick auf ESG- und CSRD-Regeln zeitnaher Handlungsbedarf besteht. Nicht unbedingt vor dem Hintergrund der genannten Termine – hier ist im Einzelfall sicherlich noch etwas Zeit. Aber doch im Hinblick auf die Vorbereitung, die Umsetzung sowie die Wirksamkeit der einzuleitenden Maßnahmen.

Dass auf die Unternehmen dabei auch bürokratischer Mehraufwand zukommt, versteht sich fast von selbst. So bringen die neuen CSRD-Regelungen folgende Herausforderungen für die Unternehmen mit:

  • Die doppelte Materialität bedeutet, dass Themen zukünftig berichtet werden müssen, sobald sie in finanzieller oder sozialer und ökologischer Hinsicht als wesentlich gelten.
  • Der Bericht muss in maschinenlesbarem Format vorliegen.
  • Es besteht externe Prüfungspflicht.

Auswirkungen auf die komplette Mobilitätsstrategie

Schnell wird also deutlich, dass die bisherigen und insbesondere die neuen Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf das Fuhrparkmanagement haben sowie auf die gesamtheitliche Mobilitätsstrategie der Unternehmen.

Zumal die CSRD-Richtlinien auch zu stetig steigenden Interessenten- sowie Kundenanforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit führen. Häufig gilt es belastbare Nachhaltigkeitsziele zu definieren und diese zu belegen. Weshalb künftig wohl auch vermehrt Kundenausschreibungen auf dem Schreibtisch der Fuhrparkverantwortlichen landen verbunden zum Beispiel mit der Frage, wie viele E-Autos denn eigentlich in der Flotte vorhanden seien? Oder welche Pläne zum Thema Fuhrpark-Elektrifizierung vorlägen? Suboptimal ist es dann, lautete die Antwort: „Keine.“ Oder: „Bis eine Handvoll.

Dann entsteht häufig Handlungsdruck, welcher unter Umständen in einem mit heißer Nadel gestrickten Elektrifizierungskonzept mündet. Wohl also dem, der bereits frühzeitig an einer Nachhaltigkeitsstrategie für den Fuhrpark und idealerweise für das Travel Management arbeitet beziehungsweise bereits ein nachhaltiges Mobilitätskonzept und konkrete CO2-Reduktionsziele belastbar verfolgt.

Der radikalste Weg zur Vermeidung von CO2-Emissionen im Unternehmen wäre natürlich die konsequente Umstellung des Fuhrparks auf reine Elektrofahrzeuge oder kurz BEVs (Battery Electric Vehicles). Mit Blick auf ihren praktischen CO2-Ausstoß im Fuhrparkalltag lassen wir Plug-in-Hybride an dieser Stelle nämlich außen vor.

Allerdings sollten sich Fuhrparks, die komplett auf reine Elektrofahrzeuge umstellen wollen, einige Fragen stellen. Das sind zum Beispiel:

  • Ist eine komplette Umstellung auf reine E-Mobilität – also 100 Prozent des Fuhrparks – überhaupt möglich?
  • Falls nein, welche Antriebsform wähle ich für die Fahrzeuge, aus deren Einsatzprofil sich eine rein elektrischer Antrieb nicht eignet?
  • Und gerade bei einer Komplettumstellung des Fuhrparks: Welche Lademöglichkeiten bestehen auf dem Betriebsgelände selbst, aber auch bei den Fahrerinnen und Fahrern zuhause und auch unterwegs auf der Fahrstrecke (on the road)?

Vier Dimensionen der betrieblichen Mobilität

Im Fokus der Nachhaltigkeitsanstrengungen der Unternehmen dürfen auch und gerade vor dem Hintergrund der CSR-Regularien aber selbstverständlich nicht nur Dienstwagen stehen, sondern es sind alle Erscheinungsformen der betrieblichen Mobilität zu betrachten. Diese lässt sich in vier Arten unterteilen:

  • Die Mitarbeitermobilität: Sie wird gerne auch Pendlerverkehr genannt und bezeichnet den Weg der Beschäftigten zur Arbeitsstelle.
  • Die dienstliche Mobilität: Sie umfasst die Strecken, die Beschäftigte im Auftrag ihres Arbeitgebers während ihrer Dienstzeit zurücklegen.
  • Den Besucherverkehr: Er beschreibt die Art und Weise, wie Besucher zum Firmenstandort gelangen.
  • Den Werksverkehr: Er skizziert die Wege, die entweder auf dem Gelände des Unternehmensstandorts oder zwischen verschiedenen Standorten derselben Firma zurückzulegen sind.

Dabei lässt sich Mobilität in jeder dieser vier Mobilitätsarten nachhaltig bestreiten. Zum Beispiel als umweltfreundlicher Verkehr mit folgenden Transportmitteln:

  • zu Fuß
  • mit dem Fahrad (auch mit E-Bikes und Lastenrädern)
  • mit dem ÖPNV (egal ob Straßenbahn, U- oder S-Bahn)
  • mit der Bahn
  • mit dem E-Scooter oder eben auch wie mehrfach erwähnt
  • mit Elektrofahrzeugen.

Ein weiterer großer Hebel zur Vermeidung von CO2- Emissionen ist aber bereits vor der Wahl des Verkehrsmittels in Erwägung zu ziehen. Richtig, es geht um die Vermeidung von Reisen. Schließlich trägt die virtuelle Kommunikation, ein nicht zuletzt durch die Pandemie ein immer stärker gelerntes und erfolgreicheres Instrument, erheblich zur Reduzierung der Umweltbelastung bei.

Ökonomische und organisatorische CSRD-Herausforderungen

Es ist wohl unschwer zu erkennen, dass die Komplexität der Nachhaltigkeits- und CSR-Anforderungen auch an Fuhrparks steigt. Die Herausforderung also: die Umsetzung der Maßnahmen sowohl finanziell als auch organisatorisch zu meistern.

Allein finanziell kommen auf Unternehmen einige Herausforderungen zu, wenn es um die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie geht.

Rein finanziell und ökonomisch ist bereits die Umstellung auf Elektrofahrzeuge ein nicht zu unterschätzender Baustein. So führen schon die Anschaffungspreise für Elektrofahrzeuge im Vergleich zu den bislang genutzten Antrieben, sprich Verbrennungsmotoren, häufig zu Kostensteigerungen. Zumal der staatliche Umweltbonus für reine Elektroautos ab dem 1. September für gewerbliche Kunden nicht mehr gilt. Und auch der Aufbau einer Ladeinfrastruktur sowohl am Firmenstandort als auch möglicherweise am Wohnort der Mitarbeiter bedeutet im Regelfall zusätzliche Kosten. Ein belastbares Elektrifizierungskonzept benötigt außerdem häufig externe Projekt-Unterstützung, was mit weiteren zusätzlichen Aufwendungen verbunden ist.

Mit Blick auf die organisatorischen Herausforderungen geht es in Sachen Nachhaltigkeitsstrategie oftmals um das klassische Change Management. Denn häufig ist in den Unternehmen ein Umdenken im Kopf notwendig, um enkeltaugliche Entscheidungen zu treffen. Diese in die Praxis umzusetzen, bedarf organisatorischer Maßnahmen und insbesondere die Veränderung von teilweise liebgewonnenen Prozessen.

Nachhaltigkeit: Chancen für viele Unternehmensbereiche

Aber keine Herausforderung ohne Chance, und so ist es auch in diesem Fall. Ein nach ESG-Regeln ausgerichtetes Unternehmen erfreut sich einer deutlich differenzierteren Marktpositionierung, und zwar sowohl als Arbeitgeber als auch als Lieferant. War in der Vergangenheit häufig der mögliche Dienstwagen ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl des Arbeitgebers, steht jetzt und in Zukunft unter Umständen das Angebot eines Mobilitätsbudgets im Vordergrund. Weil sich der Bewusstseinswandel innerhalb der Gesellschaft zu Themen wie Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Klimawandel rasant entwickelt hat, prägen diese Themen immer häufiger sehr stark auch die Identifikation mit dem Arbeitgeber.

Damit schließt sich auch der Kreis der an der Partie Beteiligten. Waren es zunächst das Fuhrpark- und dann das Facility Management (Stichwort Ladeinfrastruktur), ist der Bereich Human Resources als ein weiterer Spieler zu bewerten. Und selbstverständlich ist die Unternehmensführung maßgeblich für die Ausrichtung des Unternehmens in diesem Segment verantwortlich.

Womit wir dann beim ganzheitlichen Blick auf das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen wären: Denn werden die ESG-Regeln im Unternehmen umgesetzt, ist die Organisation sicherlich „fit for future“ auch im Hinblick auf die externe Bewertung möglicher Kooperationspartner. Wozu natürlich potenzielle Kunden zählen, aber auch Investoren, die eine Beteiligung in Erwägung ziehen, oder aber auch Finanzinstitute, die das ESSG-Regelwerk ebenfalls in ihre Bonitätsbewertungen einfließen lassen.

In Summe hat die beschriebene Entwicklung aber auch praktische Konsequenzen auf das Berufsbild des Fuhrparkverantwortlichen. Die genannten Herausforderungen bringen neue und steigende Anforderungen an Fuhrparkverantwortliche mit sich, ein Berufsbild, für das es ja noch immer keine klassischen Ausbildungsgänge gibt. Sie werden auch das Berufsbild an sich komplett wandeln, denn letztlich wird ein neues Berufsbild des Mobilitätsmanagers entstehen – mit einem deutlich erweiterten Fokus.

Vom Fuhrpark- zum Mobilitätsverantwortlichen

Aber was bedeutet das genau? Was ist ein Mobilitätsmanager? Der Mobilitätsmanager – oder auch Mobilitätsverantwortliche – ist eine Person oder eine Funktion in einem Unternehmen, die das Thema betriebliche Mobilität mit einem ganzheitlichen Betrachtungsansatz verantwortet. Sie ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostengünstig, aber auch zuverlässig nachhaltig von A nach B kommen. Und zwar sowohl auf Dienstreisen als auch auf dem Arbeitsweg. Sind Fuhrparkmanager primär Spezialisten für die Fahrzeugflotte, übernehmen Mobilitätsmanager die Rolle eine Generalisten. Sie fokussieren sich ganzheitlich auf die Mobilität des Unternehmens. Die beschriebenen CSR- und ESG- Anforderungen führen aber zunehmend dazu, dass Fuhrparkmanager schon heute die Aufgaben eines Mobilitätsmanagers übernehmen – und Mobilitätsmanager die des Fuhrparkleiters.

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