Neue Steueranreize für E-Firmenwagen: Jetzt profitieren!

75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr
Neue Steueranreize für E-Firmenwagen
Aktualisiert am:
5.6.2025

Das Bundeskabinett hat wegweisende steuerliche Vorteile für Unternehmen beschlossen, die in Elektrofahrzeuge investieren. Diese Maßnahmen bieten erhebliche finanzielle Anreize und fördern gleichzeitig nachhaltige Mobilität.

75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr

Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, können Unternehmen im Jahr der Anschaffung 75 % der Kosten steuerlich geltend machen. Die restlichen 25 % werden über die folgenden fünf Jahre degressiv abgeschrieben:

  • 10 % im ersten Folgejahr
  • Jeweils 5 % im zweiten und dritten Folgejahr
  • 3 % im vierten Jahr
  • 2 % im fünften Jahr

Diese Regelung ermöglicht eine vollständige Abschreibung innerhalb von sechs Jahren und verbessert die Liquidität Ihres Unternehmens erheblich.

Erweiterung der 0,25 %-Dienstwagenregelung

Die bestehende Regelung, wonach der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert wird, wird ausgeweitet. Künftig gilt diese Vergünstigung für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro – eine deutliche Anhebung gegenüber der bisherigen Grenze von 70.000 Euro.

Warum jetzt handeln?

Diese steuerlichen Vorteile sind zeitlich begrenzt und bieten eine einmalige Gelegenheit, Ihre Firmenflotte effizient und nachhaltig zu modernisieren. Nutzen Sie die Chance, Ihre Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig ein starkes Zeichen für umweltbewusstes Handeln zu setzen.

Ihr nächster Schritt

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die für Ihr Unternehmen passenden Elektrofahrzeuge auszuwählen und Sie umfassend zu den neuen steuerlichen Möglichkeiten zu beraten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von diesen attraktiven Förderungen zu profitieren.

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Hinweis: Die genannten steuerlichen Regelungen basieren auf den aktuellen Beschlüssen des Bundeskabinetts und bedürfen noch der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat.